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Sanierungsmanagement bei SaReEn umfasst …

Tankstellen

müssen gemäß WHG flüs­sig­keits­dicht umge­rüs­tet werden. Diese Anla­gen bedür­fen, sofern sie nicht ein­fa­cher oder her­kömm­li­cher Art sind, einer wasser­recht­li­chen Eig­nungs­fest­stel­lungs durch die zustän­dige untere Wasser­be­hörde und bei zusätz­li­chem Umschlag von Ver­ga­ser­kraft­stof­fen wei­te­rhin der Erlaub­nis nach der BetrSichV. Die zu erbrin­gen­den Bau­leis­tun­gen unter­lie­gen der Fach­be­triebs­pflicht. Der Betrieb der Anla­gen erfor­dert die Füh­rung von Betriebs­hand­bü­chern, wie­der­keh­rende Sach­ver­stän­di­gen­prü­fun­gen und War­tungs­ver­träge für die Abwas­ser­an­lagen.

Sonstige AwSV-Anlagen

bedürfen derselben Anträge wie o.g. Tank­stel­len. Es sind jedoch ent­spre­chend der Art der wasser­ge­fähr­den­den Stoffe spe­zi­fi­sche Auf­la­gen und bau­li­che Aus­füh­run­gen zu beach­ten.

Bauleistungen nach §62 WHG

(Wasser­Haushalts­Gesetzt) sind fach­betriebs­pflich­tige Arbei­ten an Anla­gen zum Umgang mit wasser­ge­fähr­den­den Flüs­sig­kei­ten. Fach­be­triebe unter­lie­gen der Über­wa­chung und Zer­ti­fi­zie­rung durch den TÜV.

Sofortmaßnahmen Unfälle

bedeutet die unverzügliche Reak­tion zur Gefah­ren­ab­wehr von Gewäs­sern im Falle von Hava­rien, Betriebs­stö­run­gen oder Unfäl­len.

Altlastensanierung

erfordert zunächst eine dem Ein­zel­fall pro­ba­te Erkun­dung der vor­lie­gen­den hydro­lo­gisch-geo­lo­gi­schen Ver­hält­nis­se und Kon­ta­mi­na­tio­nen. An Hand von Pilot­ver­su­chen lässt sich das zur Anwen­dung kom­men­de Sanie­rungs­ver­fa­hren fest­le­gen und eine Sanie­rungs­an­lage pro­jekt­be­zo­gen dimen­sio­nie­ren.