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Sanierungsmanagement bei SaReEn umfasst …
Tankstellen
müssen gemäß WHG flüssigkeitsdicht umgerüstet werden. Diese Anlagen bedürfen, sofern sie nicht einfacher oder herkömmlicher Art sind, einer wasserrechtlichen Eignungsfeststellungs durch die zuständige untere Wasserbehörde und bei zusätzlichem Umschlag von Vergaserkraftstoffen weiterhin der Erlaubnis nach der BetrSichV. Die zu erbringenden Bauleistungen unterliegen der Fachbetriebspflicht. Der Betrieb der Anlagen erfordert die Führung von Betriebshandbüchern, wiederkehrende Sachverständigenprüfungen und Wartungsverträge für die Abwasseranlagen.
Sonstige AwSV-Anlagen
bedürfen derselben Anträge wie o.g. Tankstellen. Es sind jedoch entsprechend der Art der wassergefährdenden Stoffe spezifische Auflagen und bauliche Ausführungen zu beachten.
Bauleistungen nach §62 WHG
(WasserHaushaltsGesetzt) sind fachbetriebspflichtige Arbeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten. Fachbetriebe unterliegen der Überwachung und Zertifizierung durch den TÜV.
Sofortmaßnahmen Unfälle
bedeutet die unverzügliche Reaktion zur Gefahrenabwehr von Gewässern im Falle von Havarien, Betriebsstörungen oder Unfällen.
Altlastensanierung
erfordert zunächst eine dem Einzelfall probate Erkundung der vorliegenden hydrologisch-geologischen Verhältnisse und Kontaminationen. An Hand von Pilotversuchen lässt sich das zur Anwendung kommende Sanierungsverfahren festlegen und eine Sanierungsanlage projektbezogen dimensionieren.