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Abscheider

Ausgangssituation

Abscheider kommen überall dort zum Ein­satz, wo mine­ral­öl­hal­ti­ges Abwas­ser ent­steht. Dies gilt beson­ders für den Bereich von Tank­stel­len, aber auch für Wasch­plätze und Wasch­hal­len. Ferner sind War­tungs- und Repa­ra­tur­be­reiche für Fahr­zeuge (vor allem KFZ-Werk­stät­ten) klas­si­sche Ein­satz­be­reiche von Abschei­der­an­lagen. Abhän­gig vom jewei­li­gen Ein­satz­be­reich und -zweck haben die Abschei­der­an­la­gen ver­schie­dene Zwecke zu erfül­len:

  • Bei der Einleitung von mineral­öl­hal­ti­gem Abwas­ser aus dem Be­reich der Fahr­zeug­wäsche soll der Abschei­der die Schad­stoff­fracht des Abwas­sers mini­mie­ren. Es müssen die ge­setz­lich vor­ge­ge­be­nen Grenz­werte für die Abwas­ser­ein­lei­tung ein­ge­hal­ten werden.
  • Im Havarie- bzw. Leckagefall einer Tankstelle sollen die anfal­len­den was­ser­ge­fähr­den­den Stoffe sicher zurück­ge­hal­ten werden.
  • Im Normalbetrieb der Tankstelle sollen die durch Tropf­ver­luste etc. ver­un­rei­nig­ten Regen­wäs­ser der Abfüllplätze von Tank­stel­len durch die Abschei­der gerei­nigt werden.

Um einen ordnungsgemäßen Betrieb zu gewähr­lei­sten, sind die Abschei­der­an­la­gen regel­mä­ßig zu über­prü­fen, zu warten und ggf. zu sanie­ren. Die Firma SaReEn GmbH stellt hierzu ein umfang­rei­ches Dienst­lei­stungs­an­gebot bereit.

Wartung von Abscheidern

Ein einwandfreies Funktionieren der Abscheider setzt eine sorg­fäl­tige War­tung voraus:

  • Die Abscheideranlage muss durch einen sach­kun­di­gen Betrieb ent­spre­chend der Betriebs­an­wei­sung des Anla­gen­her­stel­lers bzw. den Fest­le­gun­gen der DIN-Normen min­des­tens halb­jähr­lich gewar­tet wer­den.
  • Zudem muss die Abschei­deranlage in ange­mes­se­nen Ab­stän­den, je nach Anfall von Schlamm und Leicht­flüs­sig­keit, bedarfs­orien­tiert nach DIN-Normen gerei­nigt werden. Die Funk­tions­fä­hig­keit darf dabei nicht unter­bro­chen werden.

Der Betreiber ist verpflichtet, ein Betriebs­tage­buch zu führen, in dem jeweils Zeit­punkt und Ergeb­nis der (Eigen-)Kon­trolle, der War­tung und der Prü­fung der Abschei­der­an­lage ein­zu­tragen ist. Das Betriebs­hand­buch gilt als doku­men­tier­ter Nach­weis, dass die regel­mä­ßig durch­zu­füh­ren­den Kon­trol­len, Prü­fun­gen, die Ent­lee­rung der Inhalts­Stoffe, sowie die Besei­ti­gung even­tu­ell fest­ge­stell­ter Män­gel erfolgt sind. Dieser Nach­weis kann auch zur Vorlage bei den zustän­di­gen Behör­den ver­wen­det werden.

Funktions- und Dichtheitsprüfung

Mindestens einmal in fünf Jahren (in Wasser­schutz­ge­bie­ten alle 2 ½ Jahre) ist der bau­li­che Zu­stand einer Abschei­der­an­lage durch eine fach­kun­dige Stelle zu über­prü­fen. Dabei wird geprüft, ob die für die Funk­tion der Abschei­der­an­lage maß­geb­li­chen Bau­tei­le in einem Zustand sind, die den ord­nungs­ge­mä­ßen Betrieb sicher­stel­len.

Bei der Funktions- und Dichtig­keits­prü­fung wer­den fol­gen­de Punkte kon­trol­liert:

  • Dichtheit der Anlage (ein­schließ­lich Zu- und Ablauf),
  • baulicher Zustand der Anlage (ein­schließ­lich Schachtaufbau),
  • Zustand der Innen­be­schich­tung sowie der Einbau­teile,
  • Zustand der elektrischen Ein­rich­tun­gen (falls vor­han­den),
  • Schwimmertarierung ent­spre­chend der Dichte der Leicht­flüs­sig­keit,
  • Vollständigkeit der Auf­zeich­nun­gen im Betriebs­tage­buch

Danach ist ein Prüfbericht ein­schließ­lich Angabe even­tu­el­ler Mängel zu erstel­len. Wur­den Män­gel fest­ge­stellt, so sind diese un­ver­züg­lich zu besei­ti­gen.

Sanierung

Wenn bei der Wartung oder bei der Funk­tions- und Dich­tig­keits­prü­fung Män­gel an der Abschei­der­an­lage fest­ge­stellt werden, dann sind diese Män­gel unver­züg­lich zu besei­ti­gen. Hierzu gehört neben der Repa­ra­tur der Ein­bau­teile ins­be­son­dere auch die Durch­füh­rung von Ab­dich­tungs­ar­bei­ten an den Bau­tei­len der Ab­schei­der­an­lage sowie der Zulei­tun­gen.

Wie Sie unserem umfangreichen Dienstleistungsangebot entnehmen können, führen wir auch notwendige Sanierungsarbeiten an Abscheideranlagen durch.